LOOM

§ 1 Identität und Anschrift

LOOM GmbH
Goethestraße 2 – 3
Aufgang B, 4. Etage
10623 Berlin

Telefon: +49 (0) 30 200 09 01 00
Telefax: +49 (0) 30 200 09 01 99

Email: mail@loom.de

Geschäftsführer: Christian Daum

Sitz der Gesellschaft: Berlin

USt-ID-Nr.: DE 267503375
Steuernummer: 27/282/00153

Bankverbindung: Berliner Sparkasse
BLZ: 10050000
KTO: 6603166249
IBAN: DE90 1005 0000 6603 1662 49
BIC: BELADEBEXXX

Im Folgenden bezeichnet als LOOM.

§ 2 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen vertraglichen Beziehungen, die LOOM mit dem Kunden eingeht. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden auch bei Kenntnisnahme durch LOOM nicht Vertragsbestandteil, es sei denn LOOM stimmt ihrer Geltung bei Vertragsschluss ausdrücklich zu. Die AGB von LOOM gelten selbst dann, wenn LOOM die Leistung unter entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführt. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen des Kunden werden durch LOOM nicht anerkannt. Änderungen, Ergänzungen und mündliche Vereinbarungen durch die Geschäftsführung oder durch Erklärungen anderer Personen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von LOOM durch eine vertretungsberechtigte Person ausdrücklich bestätigt werden. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Unternehmer in diesem Sinne sind insbesondere natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, oder Kleingewerbetreibende, gemeinnützige Vereine oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts.

§ 3 Angebote, Vertragsschluss und Vertragssprache

Die Angebote und/oder Kostenvoranschläge von LOOM sind stets freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbeschreibung nicht etwas anderes ergibt. LOOM erstellt für den Kunden individuell eine Auftragsbeschreibung und übermittelt ihm diese. Das Angebot kann vom Kunden durch die Rücksendung der unterzeichneten Auftragsbeschreibung per Telefax oder per Post angenommen werden, die Wirksamkeit des Vertragsschlusses steht jedoch unter der Bedingung der beiderseitigen Unterzeichnung der Auftragsbeschreibung. LOOM ist berechtigt, seine Leistungen zu verweigern, wenn nach Vertragsschluss bekannt wird, dass der Anspruch auf die Gegenleistung aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden, insbesondere einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, gefährdet ist. Ist der Kunde auch nach Ab-lauf einer ihm gesetzten angemessenen Frist nicht bereit, Zug um Zug seine Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten, behält sich LOOM den Rücktritt vom Vertrag vor. Soweit nichts anderes zwischen den Parteien bestimmt ist, behält sich LOOM sämtliche Rechte an den zur Verfügung gestellten Unterlagen, insbesondere Designs, Logos, Marken, Urheberrechten, Geschmacksmustern, Gebrauchsmustern, Vorlagen und sonstigen gewerblichen Schutzrechten sowie an Kostenvoranschlägen, vor. Sollte der Auftrag LOOM nicht erteilt werden, sind sämtliche zur Verfügung gestellten Unterlagen und Materialien auf Verlangen von LOOM und auf Kosten des Kunden im Original und einschließlich sämtlicher gefertigter Kopien an LOOM zurückzugeben. LOOM behält sich vor, soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, an geeigneter Stelle der zur Nutzung überlassenen Unterlagen, Websites und Software seinen Firmennamen, sein Logo und seine Kontaktdaten anzubringen. Diese dürfen vom Kunden nur mit Zustimmung von LOOM entfernt werden. Weiterhin behält sich LOOM das Recht vor, Screenshots und Ausschnitte der für den Kunden hergestellten Websites zu Werbezwecken zu verwenden. Der Vertragstext wird ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist damit einverstanden, dass LOOM die zur Ausführung des erteilten Auftrages erforderli-chen und/oder personenbezogenen Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen speichern, verarbeiten und nutzen wird.

§ 4 Preise und Zahlung

Alle Preisangebote und -angaben außerhalb der Auftragsbeschreibung sind unverbindlich und können durch LOOM jederzeit abgeändert werden. Die Preise verstehen sich als Nettopreise. Die Umsatzsteuer wird zusätzlich ausgewiesen. Der Kunde erklärt sich mit dem Erhalt einer den Anforderungen des UStG entsprechenden Rechnung auf elektronischem Wege einverstanden. Zahlungen an LOOM sind jeweils spätestens 7 Tage nach Rechnungslegung durch LOOM fällig und belastungs- sowie abzugsfrei auf das unter § 1 benannte Konto von LOOM zu zahlen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist LOOM berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. LOOM ist bei Nachweis eines höheren Verzugsschadens berechtigt, diesen geltend zu machen.

§ 5 Leistungen von LOOM

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbeschreibung, welche jeweils individuell erstellt wird und Gegenstand des Vertrages ist. der Auftragsbeschreibung, welche jeweils individuell erstellt wird und Gegenstand des Vertrages ist. Nicht in der Auftragsbeschreibung enthaltene zusätzliche Leistungen auf Wunsch des Kunden können weitere Kosten verursachen. Soweit der Kunde eine weitere Leistung in Auftrag gibt, hat er auch die dadurch entstehenden Kosten zu tragen. Kosten, die durch die Änderung eines Auftrages anfallen, sind ebenfalls vom Kunden zu tragen. Soweit LOOM für den Kunden eine Leistung erbringt, die zur Darstellung in einem Internetbrowser bestimmt ist, wird diese von LOOM für die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Versionen der üblicherweise eingesetzten Internetbrowser Apple Safari, Internet Explorer, Mozilla Firefox und Google Chrome sowie die jeweiligen Versionen dieser Internetbrowser optimiert, die in diesem Zeitpunkt nicht älter als ein Jahr sind. LOOM ist berechtigt zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten auch Dritte zu beauftragen und ihnen die zur Erfüllung ihrer Pflichten erforderlichen Rechte zu übertragen.

§ 6 SEO-Verträge

Diese Regelung gilt ergänzend für alle Verträge mit LOOM über SEO Leistungen. Für alle anderen Verträge oder Vertragsbestandteile gelten nur die übrigen Regelungen dieser Bedingungen. LOOM und der Kunde sind sich darüber einig, dass Verträge über SEO Leistungen Dienstverträge sind und die entsprechenden Rechtsvorschriften Anwendung finden sollen. LOOM verbessert die Positionierung der Website des Kunden in den Ergebnissen des Suchmaschinendienstes Google bei Eingabe der aus einer Keywordanalyse resultierenden Keywords anhand der gemeinsam festgelegten Designs. Die SEO Leistung erfolgt einerseits durch Optimierung der Webseite im möglichen Rahmen mit Hilfe des zuständigen Webdesigners (OnPage), dies beinhaltet die Umsetzung der Maßnahmen resultierend aus der Technikanalyse. Andererseits erfolgt die Optimierung der Webseite durch einen gezielten Linkaufbau zur besseren Positionierung in der Suchmaschine Google (OffPage). LOOM weist darauf hin, dass die Suchmaschine Google einen technischen Algorithmus nutzt, der in eigener Arbeit die Positionierung der Suchergebnisse festlegt. Diesen für die Zwecke des Kunden zu beeinflussen wird von LOOM angestrebt. LOOM berücksichtigt dabei die Gefahr einer Überoptimierung und bemüht sich stets eine solche zu verhindern. LOOM versichert die Einhaltung der Google Richtlinien und den Verzicht auf sogenanntes Black Hat SEO. LOOM versichert zudem, den jeweils zur Zeit der Ausführung der Tätigkeit geltenden technischen Standard zu berücksichtigen und danach zu handeln. Verträge über SEO Leistungen können andere Laufzeiten und/oder Kündigungsfristen haben als andere Verträge oder Vertragsbestandteile. Die jeweiligen Laufzeiten und Kündigungsfristen sind der Auftragsbeschreibung zu entnehmen. 

§ 7 Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Angabe aller von LOOM zur Vertragserfüllung erforderlichen Daten. Er ist verpflichtet LOOM unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von LOOM binnen 10 Tagen ab Zugang der Anfrage die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dies betrifft insbesondere Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich zur Verfügung gestellte Zugangsdaten zu Servern von LOOM gegenüber Dritten geheim zu halten und so aufzubewahren, dass ein Zugriff durch Dritte unmöglich ist. Dabei sind die gleichen Maßstäbe anzulegen wie an ein eigenes Betriebsgeheimnis. LOOM prüft nicht, ob durch den Kunden zur Verfügung gestelltes Bild-, Text-, Tonmaterial etc. frei von Rechten Dritter ist. Diese Pflicht obliegt allein dem Kunden, soweit zwischen den Parteien aus der vertraglichen Vereinbarung nichts anderes zu entnehmen ist. LOOM kontrolliert die Inhalte des Kunden ferner nicht dahingehend, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben wer-den. Der Kunde erklärt sich einverstanden, den Zugriff auf seine Inhalte bis zu einer endgültigen gerichtlichen oder außergerichtlichen Klärung in dem Fall zu sperren, dass Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden. Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl seines Domainnamens allein verantwortlich ist. LOOM übernimmt für den Kunden lediglich die Registrierung des Domainnamens. Verantwortlicher für alle Angelegenheiten der Domain bleibt stets der Kunde. Der Kunde ist nicht berechtigt die Abnahme des durch LOOM erstellten Werkes unbillig zu verweigern, nachdem Loom die Fertigstellung des Werkes angezeigt hat. Bei der Pflicht zur Abnahme handelt es sich für den Kunden um eine Hauptleistungspflicht. Erfolgt nach der Information des Kunden binnen zwei Wochen keine Mängelrüge, gilt die Abnahme als erfolgt, soweit es sich nicht um einen verdeckten Mangel handelt. LOOM ist nach der Abnahme durch den Kunden zu einer weiteren Leistung an dem bereits abgenommenen Werk nicht verpflichtet. Sollte der Kunde dennoch eine weitere Leistung von LOOM an diesem Werk in Anspruch nehmen, so ist diese Leistung gesondert zu vergüten. Soweit LOOM vom Kunden mit der Gestaltung und/oder dem Einpflegen von Inhalten für eine Website oder Ähnliches über das in der Auftragsbeschreibung vereinbarte Maß hinaus beauftragt wird, ist diese Tätigkeit LOOM gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde LOOM Inhalte zur Verfügung stellt, die für die Verwendung auf der Website oder dem ähnlichen Angebot bearbeitet werden müssen und der Kunde sich mit der Bearbeitung der Inhalte durch LOOM einverstanden erklärt hat.

§ 8 Laufzeit des Vertrages, Kündigung

Der Vertrag wird mit der in der Auftragsbeschreibung individuell vereinbarten Laufzeit geschlossen und kann unter Einhaltung der ebenfalls darin vereinbarten Fristen ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht von LOOM besteht insbesondere, wenn der Kunde einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht innerhalb der gesetzten Frist nachkommt oder wenn er im Zusammenhang mit dem Vertrag LOOM gegenüber falsche Angaben macht.

§ 9 Gewährleistung und Haftung

Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen Mitwirkungspflichten gegenüber LOOM nachgekommen ist. Soweit an den durch LOOM hergestellten Werken ein Mangel vorliegt, steht LOOM die Art der Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Lieferung einer mangelfreien Sache frei. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme der durch LOOM hergestellten Werke. Erweist sich eine Mängelrüge des Kunden als unberechtigt, so ist dieser verpflichtet, die im Rahmen der vermeintlichen Mängelbeseitigung angefallenen nachgewiesenen Aufwendungen zu ersetzen. Mängelhaftungsfälle sind unmittelbar mit LOOM abzuwickeln. Verhandlungen mit unabhängigen Vertretern, die nicht unmittelbar von LOOM beschäftigt oder für diese Verhandlungen beauftragt sind, stellen keine Verhandlungen im Sinne des § 203 Abs. 1 BGB dar. Sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von LOOM beruhen, tritt eine Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen ein. Soweit LOOM keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Falle der Verletzung von Nebenleistungspflichten haftet LOOM bei leichter Fahrlässigkeit nicht. LOOM und seine Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Werke und der hiermit verbundenen Leistungen oder der urheberrechtlich geschützten Leistungen durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Werke verbunden sind. Der Kunde unterrichtet LOOM unverzüglich schriftlich, falls Dritte die Verletzung ihrer Rechte gegen ihn geltend machen. Der Kunde wird die von Dritten behauptete Rechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung entweder LOOM überlassen oder nur im Einvernehmen mit LOOM führen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Im Falle eines von LOOM zu vertretenden Verzuges haftet LOOM nach den gesetzlichen Bestimmun-gen, wobei Verzugsschäden nur ersetzt werden, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach-gekommen ist und LOOM, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. LOOM haftet nicht für den Verlust von Daten oder für sonstige Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde eine Dienstleistung von LOOM in Anspruch genommen hat, ohne vorher eine Datensicherung durchgeführt zu haben. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 10 Nutzungsrechte

Soweit LOOM dem Kunden Software überlässt, die durch den Rechteinhaber unter der GNU/GPL lizenziert wurde, erwirbt der Kunde die Nutzungsrechte nach den Lizenzbestimmungen der GPL, die unter http://www.gnu.org/licenses/ abgerufen werden können. Insoweit finden diese AGB keine Anwendung. LOOM überträgt dem Kunden an allen anderen eigens hergestellten Werken, das heißt auch an eigenständiger und von der unter der GNU/GPL lizenzierten Software unabhängiger Software, ein einfaches, übertragbares und zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht, das unter der auflösenden Bedingung des vollständigen Ausgleiches der Rechnung steht.

§ 11 Stillschweigen

Die Parteien verpflichten sich, gegenüber Dritten Stillschweigen über den Inhalt des Vertrages zu bewahren, diese Vereinbarung gilt auch über den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung hinaus.

§ 12 Schlussbestimmungen

Etwaig im Zusammenhang mit dem Vertrag anfallende Internet-Verbindungskosten (Telekommunikationskosten) trägt der Kunde selbst. Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Berlin. LOOM steht es frei, als Gerichtsstand auch den Sitz des Kunden zu wählen. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens über das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Soweit eine oder mehrere der Klauseln dieser AGB unwirksam sind oder im Laufe der Zeit werden sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klauseln treten die gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch im Falle einer Regelungslücke.

Stand: Januar 2022